* * * ASV – A K T U E L L * * *

30. Mai 2020
Entsprechend der neuesten Coronaverordnung Baden- Württemberg vom 26. Mai, dürfen ab dem 02. Juni 2020 die Bolzplätze wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Auch der Bürgermeister hat uns sein „Go“ gegeben.
Ab Dienstag dem 02.06.2020 können wieder alle auf dem soccer court und auch auf allen anderen Plätzen, ihrem Hobby nachgehen.
Damit das auch bestens läuft haben wir aktuell die Netze am soccer court auf den Torseiten erneuert.


Wir möchten aber deutlich auf die immer noch geltenden Abstands- und Hygieneregeln hinweisen:
Auszug aus der Verordnung vom 26.05.2020
„Während des gesamten Trainings und bei allen Übungen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Sportlerinnen und Sportlern eingehalten werden. Mehr Nähe darf auch beim Sport nur dann sein, wenn die Personen in gerader Linie verwandt sind, wenn es sich um Geschwister oder deren Nachkommen handelt oder die Personen ohnehin in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben.
Für alle anderen Personen ist direkter körperlicher Kontakt untersagt. Das bedeutet auch: Sportarten, die zwingend nahen Kontakt erfordern, dürfen weiterhin nicht ausgeübt werden. Dazu gehören allen voran Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball. Training mit hochintensiver Ausdauerbelastung darf derzeit nur im Freien stattfinden.“

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